Rechtliches und Altersverifikation in der Schweiz

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand der Recherche 2026.

Das Tabakproduktegesetz seit 1. Oktober 2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz (TabPG). Es führt erstmals ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von Tabak- und Nikotinprodukten ein – schweizweit, unabhängig vom Kanton. Vorher gab es einen kantonalen Flickenteppich: In einigen Kantonen durften teils auch Minderjährige Zigaretten kaufen, andere Kantone setzten bereits auf 16 oder 18 Jahre.

Das Gesetz erfasst ausdrücklich:

  • Tabakprodukte zum Rauchen, Erhitzen oder Schnupfen
  • Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak zum oralen Gebrauch (Snus, Nikotinbeutel)
  • Elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin, inklusive Nachfüllflüssigkeiten

Gilt das auch für den Online-Versand?

Ja. Das Abgabeverbot an Minderjährige gilt für alle Verkaufskanäle, einschliesslich Automaten und Online-Handel. Wichtig dabei: Eine einfache Klick-Bestätigung wie "Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin" genügt gemäss den Erläuterungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) nicht. Die Verifikation des Käufers muss sicher und korrekt festgestellt werden.

Bei Vapesky wird das über einen zweistufigen Prozess sichergestellt: Ein Hinweis-Popup beim Seitenaufruf, und eine echte Altersverifikation beim Checkout über einen spezialisierten Verifizierungsdienst, bei dem ein amtlicher Ausweis geprüft wird. Details dazu findest du in unserer FAQ.

Ist der Versand von Snus und E-Zigaretten in der Schweiz überhaupt legal?

Ja. Snus, Nikotinbeutel und E-Zigaretten-Produkte sind in der Schweiz legal erhältlich und dürfen versendet werden. Das Tabakproduktegesetz regelt dabei vor allem den Jugendschutz (Mindestalter, Werbebeschränkungen) – es verbietet den Verkauf oder Versand dieser Produkte an sich nicht.

Was sich sonst noch geändert hat

Neben dem einheitlichen Mindestalter bringt das Gesetz weitere Einschränkungen mit sich, die vor allem die Werbung betreffen:

  • Plakatwerbung auf öffentlichem oder von öffentlichem Grund einsehbarem privatem Grund ist verboten.
  • Werbung im öffentlichen Nahverkehr, in Kinos und auf Sportplätzen ist untersagt.
  • Gratis-Warenproben und Gewinnspiele mit Tabak- oder Nikotinbezug sind nicht mehr erlaubt.
  • Sponsoring von Veranstaltungen, die sich an Minderjährige richten oder international ausgerichtet sind, ist verboten.

Was bedeutet das für dich als Kunde?

Für dich als volljährigen Kunden ändert sich beim Einkauf selbst wenig – ausser dass du bei der Bestellung mit einer Alters- bzw. Identitätsprüfung rechnen musst. Das ist kein Vapesky-spezifisches Vorgehen, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die für den gesamten Schweizer Online-Handel mit diesen Produkten gilt.

Weiterführende Informationen

Für Detailfragen rund um Bestellung, Versand und die genaue Altersverifikation bei Vapesky verweisen wir auf unsere FAQ-Seite. Für offizielle, rechtsverbindliche Informationen zum Tabakproduktegesetz ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die massgebliche Quelle.

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